Sitzungstaxameter für die Hochschule
Laufende Personalkosten dieser Sitzung, gerechnet mit Arbeitgeberkosten nach Besoldung W und TV-L in NRW.
Professorinnen und Professoren
W2 mit Familienzuschlag, im Mittel ein Kind
Wissenschaftliche Mitarbeitende
TV-L E12 als Mittel aus E11 und E13
Präsidium
W3 mit Familienzuschlag, im Mittel ein Kind
Verwaltung
TV-L E7 als Mittel aus E6 bis E8
Annahmen der Rechnung
Besoldung W
TV-L
Tabellenwerte gültig ab 1. April 2026: Grundgehälter W2 und W3 nach Landesbesoldungsgesetz NRW, E12 und E7 nach Entgelttabelle TV-L (E7 auf volle Euro gerundet). Der Familienzuschlag stammt aus der Tabelle für die übrigen Besoldungsgruppen und hängt ab dem ersten Kind von der Mietenstufe des Wohnorts ab. Ein Kind im Mittel und Mietenstufe III sind gesetzte Annahmen, keine erhobenen Werte. Die Zuschläge von 30 % (Versorgung und Beihilfe bei Beamten) und 28 % (Sozialversicherung und VBL bei Tarifbeschäftigten) sind Pauschalen und keine amtlichen Sätze. Leistungsbezüge und Funktionsleistungsbezüge des Präsidiums sind nicht enthalten. Der Minutensatz ergibt sich aus Monatskosten geteilt durch bezahlte Arbeitsminuten (Wochenstunden mal 52 durch 12); Urlaub und Feiertage sind nicht herausgerechnet, der Satz je tatsächlich gearbeiteter Minute liegt also höher.